Seit 2002 (Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes) nehmen ausschließlich die Gemeinden die Funktion als Fundbehörde wahr.
Funde
Grundsätzlich fallen alle Funde (auch Kennzeichentafeln und Reisepässe) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ausnahmen: Fund von Schusswaffen, verbotenen Waffen, Kriegsmaterial, Schieß- und Sprengmittel. Hier besteht Zuständigkeit der Polizei.
Verluste
Grundsätzlich fallen alle Verluste (auch Reisepässe) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ausnahmen: Führerschein, Zulassungsschein, waffenrechtliche Urkunden, österreichische Kennzeichentafeln, Schieß- und Sprengmittel.
Strafrechtliche Delikte (Diebstahl, Raub, Einbruch, Veruntreuung, Unterschlagung) liegen immer in der Zuständigkeit der Polizei.
Weitere Informationen erhalten Sie über oesterreich.gv.at .